[AGB drucken]
a) Wir stellen her und verkaufen alleine und ausschließlich zu den
nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Inhalt eines
jeden Werklieferungsvertrages mit uns sind, und zwar auch dann, wenn der Kunde
sie nicht gegenbestätigt, weil er hierdurch unsere Bedingungen als für ihn
alleine anerkennt.
b) Die Annahme unseres Angebotes oder die Bestätigung eines
Vertrages durch den Kunden zu dessen Einkaufs-, Lieferungs- und
Zahlungsbedigungen erzeugt für uns keine rechtliche Verpflichtung, es sei denn,
daß sie sich mit dem Inhalt und dem Wortlaut unserer Bedingungen decken. Weichen
die Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Käufers von unseren
Bedingungen ab, so werden sie nicht Vertragsinhalt, und zwar auch dann nicht,
wenn wir diesen Bedingungen nicht widersprechen, weil unser Schweigen auf uns
vom Kunden gegenbestätigte Bedingungen deren Ablehnung bedeutet.
c) Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende
mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlichen Bestätigung. Das Gleiche gilt für Nebenabreden und Zusagen unserer
Vertreter, die erst mit dem Eingang unserer schriftlichen Bestätigung bei dem
Kunden wirksam werden.
d) Ist ein Kaufvertrag nicht aufgrund eines schriftlichen Angebotes
von uns durch die Annahme des Kunden zustandegekommen und haben weder wir noch
der Kunde die mündliche Vereinbarung schriftlich bestätigt, so erkennt der Kunde
durch die Entgegennahme der gelieferten Ware unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen als alleinverbindlich und zum Inhalt des
Werklieferungsvertrages erhoben an.
1. Die Preise verstehen sich sämtlich als Nettopreise zuzüglich der
jeweils gültigen Mehrwertsteuer, und zwar ab Sitz unserer Firma. Der Transport
unserer Waren geschieht grundsätzlich unabhängig vom vereinbarten Preis auf
Kosten des Kunden. Im übrigen sind unsere in Angeboten von uns kalkulierte
Preise nur dann rechtsverbindlich, wenn diese Angebote ohne jede Änderung bzw.
Ergänzung angenommen werden. Nachträgliche Vertragsänderung bedarf unserer
Bestätigung. Hierdurch entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir
sind insbesondere berechtigt, alle für den Druck erforderlichen Vorarbeiten -
Skizzen, Filme, Andrucke und Muster - nach Auftragserteilung durch den Kunden in
Rechnung zu stellen, auch in dem Fall, wenn ein Vertrag über den Druck selbst
nicht zustande kommt. Bei fertigungsbedingten Mehrlieferungen bis zu 10% des
Auftragsvolumens hat der Kunde einen bis zu 10% erhöhten Preis zu zahlen.
Umgekehrt ermäßigt sich der vereinbarte Preis bei Minderlieferungen in
vorgenannter Höhe entsprechend. Schließlich treten zu dem vereinbarten Preis die
Verpackungskosten hinzu und sind von dem Kunden zusätzlich zu zahlen.
2. Lieferung. Der Transport der Ware geschieht stets auf Gefahr des
Kunden, auch dann, wenn wir frachtfrei liefern. Der Kunde verpflichtet sich,
vorbeschriebene Minder- oder Mehrlieferungen anzunehmen. Von dem Kunden
vorgeschriebenen Liefertermine, die in Folge unvorhergesehener Ereignisse nicht
eingehalten werden können, sich unverbindlich. In solchen Fällen eintretende
Nichteinhaltung berechtigt den Kunden nicht, uns in Verzug zu setzen, oder vom
Vertrag zurückzutreten. Abschlüsse mit besonders fixiertem Liefertermin gelten
nur dann als Fixgeschäft, wenn in der schriftlichen Bestätigung des Kunden
ausdrücklich auf den Abschluß als Fixgeschäft hingewiesen wird.
3. Mängelrüge. Nach Empfang der Ware hat der Kunde diese
unverzüglich auszupacken und eventuelle Mängel innerhalb von 8 Tagen zu
beanstanden. Spätere Reklamationen werden von uns nicht berücksichtigt. Unsere
Haftung für Fehler, die durch Druckunterlagen des Kunden bedingt sind, wird
ausgeschlossen. Mit der Erklärung des Kunden über die Druckreife geht die Gefahr
für etwa vorhandene Fehler auf den Kunden über. Das Gleiche gilt für alle
übrigen Freigabeerklärungen des Kunden. Unsere Haftung ist auf grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt. Bei Lohnaufträgen haften wir nicht für
mangelhafte, fehlerhaft angelieferte Ware insbesondere bezüglich Farben,
Schnitte, Beschaffenheit, Größen und Größen-einteilung der Ware oder sonstige
Eigenschaften. Mängel einer Teilmenge berechtigen nicht zur Beanstandung der
Gesamtlieferung. Geringfügige Abweichungen der Druckfarben lösen ebenfalls keine
Gewährleistungsansprüche aus. Negative Abweichungen des Druckmaterials grenzen
unsere Haftung auf die Gewährleistungsansprüche, die uns gegenüber unseren
Lieferanten zustehen, ein.
4. Eigentumsvorbehalt. Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung
unserer sämtlichen Forderungen - gleich aus welchem Rechtsgrund - unser
Eigentum, auch wenn der zu zahlende Preis für besonders bezeichnete Forderungen
bezahlt ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für unsere Saldoforderung. Bei Hergabe von Wechseln oder Schecks, sowie
sonstiger nur erfüllungshalber erbrachter Leistungen durch den Kunden gilt die
Bezahlung erst mit der Bareinlösung als durchgeführt.
Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen von uns gelieferter,
aber noch nicht bezahlter Ware u. a. unsere Rechte gefährdende Verfügungen durch
den Kunden sind unzulässig.
Einwirkungen Dritter auf die von uns gelieferte Ware hat der Kunde
uns unverzüglich unter gleichzeitiger Übersendung aller für eine Intervention
notwendigen Unterlagen anzuzeigen. Die Kosten einer Intervention durch uns trägt
der Kunde.
Der Kunde darf unsere Ware, sofern er sich mit der Zahlung des
vereinbarten Preises in Verzug befindet, nur unter Eigentumsvorbehalt veräußern.
Seine aus dieser Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen
tritt er schon jetzt an uns, und zwar in Höhe unserer gesamten Ansprüche gegen
ihn zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung, mit allen Nebenrechten ab. Er ist
verpflichtet, auf unser Verlangen dem Dritten die Abtretung an uns unter Angabe
der Höhe unserer Forderungen bekanntzugeben. Er hat uns weiter alle zur
Geltendmachung unserer Rechte notwendigen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen
herauszugeben.
5. Erfüllung und Zahlung. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
ist Duisburg. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so werden unsere
Gesamtforderungen ihm gegenüber sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
Unabhängig hiervon hat er mit Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 4%
über dem jeweiligen Diskontzinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen.
Grundsätzlich sind sämtliche Lieferungen unsererseits nach Rechnungszugang
sofort rein netto zu bezahlen. Für Mahnungen erheben wir eine pauschale
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € für die 1. Mahnung, 15,– € für die 2.
Mahnung und 20,– € für die 3. Mahnung. Wir behalten uns vor, Lieferungen gegen
Nachnahme oder Vorkasse auszuführen. Auch bei Sonderanfertigungen oder besonders
erheblichem Lieferungsumfang sind wir berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung
zu fordern. Aufrechnung und Zurückbehaltung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen
sind ausgeschlossen, soweit nicht rechtskräftige Mittel vorliegen. Besondere
Verhältnisse wie Streik, Mobilmachung, Krieg, Betriebsstörungen und
Betriebseinstellung, sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns
jederzeit vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der Kunde
irgendwelche Rechte hieraus geltend machen kann.
6. Urheberrecht. Alleine der Kunde haftet für die durch seine
Auftragserteilung ggf. eintretende Verletzung der Rechte Dritter (Urheberrecht,
Copyright). Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen frei, die aus einer
solchen Rechtsverletzung gegenüber Dritten herrühren.
7. Druckschablonen (Siebe) sind Bestandteile der Druckmaschinen.
Sie bestehen aus Arbeitsleistung und Material. Sie bleiben in jedem Falle unser
Eigentum und werden unmittelbar nach Herstellung der Ware gelöscht. Auch von uns
gefertigte Filme, Lithos, Siebe und Reinzeichnungen bleiben unser Eigentum,
selbst wenn die Anfertigung gesondert berechnet wird. Grundsätzlich sind wir
berechtigt unsere Druckerzeugnisse mit einer Werbeanbringung zu versehen. Nur
bei ausdrücklichem Widerspruch unseres Kunden aufgrund dessen berechtigten
Interesses geschieht dies nicht.
8. Jugendschutz. Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Erwachsene. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen Sie keine Weine/Spirituosen bei uns kaufen. Sie erklären sich mit dieser Regelung einverstanden und versichern das Mindestalter von 18 Jahren bereits überschritten zu haben.
9. Gerichtsstand für beide Teile ist Duisburg, es sei denn, daß
unser Kunde keine Vollkaufmanneigenschaft besitzt. In diesem Falle gelten die
gesetzlichen Bestimmungen .
10. Sollten Bestimmungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt.
11. Abänderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen
zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung, dasselbe
gilt für die Anerkennung etwaiger Geschäftsbedingungen unseres Kunden.
12. Lieferung vorbehaltlich der Eigenbelieferung.
|